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Ärzte müssen negative Google-Bewertungen nicht akzeptieren! OLG Karlsruhe stärkt die Rechte der Ärzt

Auch als Arzt oder Ärztin können Sie mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert werden. Umso wichtiger ist es, sich zu fragen, ob solche Bewertungen einfach hingenommen werden müssen und wer überhaupt berechtigt ist, Bewertungen abzugeben.





Die gute Nachricht zuerst:

Negative Google-Bewertungen müssen nicht einfach akzeptiert werden und können gelöscht werden, sofern sie entweder gegen geltendes Recht verstoßen oder gegen die Richtlinien von Google für Inhalte.


Ein wichtiger Hinweis für betroffene Ärzte, die mit negativen Google-Bewertungen konfrontiert sind:

Das Kommentieren von Bewertungen kann leicht zu einem Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht führen. Daher ist es ratsam, einer ungerechtfertigten negativen Bewertung auf Google immer den Vorrang vor einer einfachen Kommentierung zu geben und stattdessen deren Löschung anzustreben.

Eine weitere Frage, die sich in der Praxis regelmäßig stellt, betrifft die Berechtigung zur Abgabe von Bewertungen. Zu diesem Thema haben bereits viele Landgerichte, Oberlandesgerichte und sogar der Bundesgerichtshof entschieden.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 06.07.2020 zum Thema "Negative Arzt-Bewertung auf Google löschen lassen"


Im vorliegenden Fall vor dem OLG Karlsruhe ging es um einen Arzt, der eine negative Google-Bewertung von einer Person erhalten hatte, die er anhand des angegebenen Namens des Bewerter nicht als Patient zuordnen konnte.

Der Arzt forderte Google auf, die Bewertung zu löschen. Google weigerte sich jedoch, die Bewertung zu entfernen. Daraufhin erhob der betroffene Arzt eine Klage gegen Google auf Unterlassung (Löschung der unberechtigten negativen Bewertung) – und hatte Erfolg!

Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Bewertung entfernt werden musste, da Google nicht nachweisen konnte, dass der Bewertung tatsächlich ein fachlicher Kontakt mit dem bewerteten Arzt zugrunde lag.

Für Interessierte steht hier das vollständige Urteil des OLG Karlsruhe zur Verfügung:

Sind Sie selbst Arzt oder Ärztin und von negativen Google-Bewertungen betroffen, die Sie keiner bestimmten Patientin oder keinem bestimmten Patienten zuordnen können oder die inhaltlich unwahr sind? In diesem Fall können wir Ihnen gerne weiterhelfen!

Wir haben uns auf die Löschung unberechtigter negativer Google-Bewertungen spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir haben bereits über mehrere Jahre hinweg erfolgreich solche Bewertungen gelöscht und vertreten regelmäßig

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