Viele schauen sich insbesondere die negativen an: Google-Bewertungen. Was, wenn man sie löschen will? Oder sie gar nicht echt sind? Ein Händler ist nun in eine Kostenfalle getappt.
Drolshagen - Nach Informationen der Industrie- und Handelskammer Siegen (NRW) ist genau das nun einem Händler aus Drolshagen passiert. Er hatte eine negative Google-Bewertung, die er sich nicht erklären beziehungsweise nachvollziehen konnte. In solchen Fällen gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit, solche Bewertungen, die zum Beispiel wegen Fakenamen nicht den Richtlinien entsprechen, durch entsprechende Firmen und/oder Fachanwälte löschen zu lassen.
Negative Google-Bewertungen: Händler aus dem Sauerland abgezockt
Neuerdings scheinen allerdings auch „Unternehmen“ unterwegs zu sein und für sich zu werben, die negative Google-Bewertungen löschen. Wie sich im Fall des Drolshagener Händlers herausstellte, scheinen diese Angebote aber nicht immer seriös zu sein.
Wie in anderen Fällen auch begann im Fall Drolshagen alles mit einem unerwarteten Anruf. Die Firma Medicall ltd./ googlebewertungen.online soll dabei ihre Dienste angeboten haben - und der Händler nahm den Dienst in Anspruch. Die Firma erbrachte laut der IHK auch einen „Leistungsnachweis“. Doch die „erhebliche Rechnung“ ließ den Händler staunen. Er verweigerte die Zahlung - und soll danach massiv unter Druck gesetzt worden sein.
Industrie- und Handelskammer warnt vor Google-Abzocke
„Bundesweit agieren offenbar zahlreiche fragwürdige Anbieter nach demselben Muster“, schreibt die Industrie- und Handelskammer in einer Mitteilung vom 1. Februar 2023. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass hierbei Betrüger die Negativbewertungen selbst bei Google einstellen, um sie hernach einfach – ohne anwaltliches Zutun – selbst wieder zu löschen. „Ein einfaches Abkassieren“, schreibt die IHK.
Diese Masche scheint nun auch im Kreis Olpe angekommen zu sein. „Heimische Unternehmen erhielten jüngst eine negative Bewertung bei Google und zeitnah Anrufe einer vorgeblichen Google-Mitarbeiterin, die anbot, die negative Bewertung prüfen und durch einen Fachanwalt löschen zu lassen“, berichtet die IHK.
Quelle: Sauerlandkuruier
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