Unternehmen, die mit negativen Google Bewertungen konfrontiert sind, stellen sich oft die gleiche Frage: Sollte ich überhaupt etwas unternehmen und was kann ich gegen eine negative Google Bewertung tun?
Wir haben bereits darüber berichtet, dass eine Klage gegen Google das letzte Mittel sein sollte, nachdem erfolglose Versuche einer Kontaktaufnahme mit dem Bewerter und einer Löschung über Google selbst keine gewünschten Ergebnisse erzielt haben.
Als Ergänzung zu dem genannten Artikel möchte ich auf einen weiteren wichtigen Aspekt hinweisen, der verdeutlicht, warum eine Klage gegen Google die letzte Option sein sollte - die zu erwartenden Kosten.
Eine Person, die eine Klage gegen Google einreicht, muss zunächst Gerichtskosten tragen, und es fallen auch Rechtsanwaltsgebühren an. Diese Gebühren richten sich nach dem Streitwert oder Gegenstandswert.
Gemäß der Rechtsprechung einiger Gerichte liegt der Streitwert für eine einzelne (!) Bewertung oft bei 10.000 € oder sogar höher.
Hier finden Sie eine Auswahl an Urteilen zu negativen Google Bewertungen und den entsprechenden Streitwerten:
LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17: 10.000 € Streitwert (bei einer Google Bewertung)
LG Heidelberg, Beschluss vom 25.03.2021, Az. 2 O 78/21: 15.000 € Streitwert (bei einer Google Bewertung)
OLG München, Beschluss vom 30.12.2020, Az. 18 W 1726/20: 40.000 € Streitwert (bei 10 Google Bewertungen)
Bereits bei einem rechtlichen Streit um eine einzelne Google-Bewertung mit einem Streitwert von 10.000 € können die Prozesskostenrisiken deutlich über 4.000 € liegen! Deshalb empfehlen wir, unberechtigte negative Google Bewertungen löschen zu lassen, um den Durchschnitt der Bewertungen zu optimieren. Erst wenn dies nicht gelingt (was statistisch gesehen die Ausnahme ist), sollte man über eine Klage oder einstweilige Verfügung gegen Google nachdenken. Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf die Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen und haben bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen. Mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationswege, um eine sehr hohe Erfolgsquote (ca. 90%) bei der Entfernung solcher Bewertungen zu erzielen. Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zu einem günstigen Festpreis an (ab 59 € zzgl. 24% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung). Nutzen Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch mit der IT Kanzlei Sindros & Partner! Sie haben die Möglichkeit, ein kostenloses Erstgespräch zu führen (0800-80 300 77), um uns Ihren Fall in Ruhe zu schildern. So können wir gemeinsam besprechen, ob wir auch in Ihrem Fall erfolgreich negative Google Bewertungen löschen können.
Die IT Kanzlei Sindros & Partner freut sich darauf, von Ihnen zu hören. Sie können uns telefonisch unter der Nummer 0800-80 300 77 erreichen, uns eine E-Mail an info@fairebewertungen.de senden. Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertung erhalten und möchten diese entfernen lassen? Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema der Löschung negativer Google Bewertungen: wwwfairebewertungen.de Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung zur Seite, um Ihnen bei der Lösung Ihres Problems zu helfen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und lassen Sie uns gemeinsam die bestmögliche Lösung finden.
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