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AutorenbildRechtsanwalt Sindros

Unberechtigte Negativbewertungen müssen von Google schnell gelöscht werden: LG Köln unterstützt betr

In der Praxis kann es gelegentlich zu Verzögerungen seitens Google bei der Entfernung von Negativbewertungen kommen. Obwohl Google derzeit (Stand: 18.06.2023) erfreulich schnell bei der Bearbeitung ist, gab es Zeiten, insbesondere in bestimmten Phasen während der Jahre 2020/2021, in denen Google Anträge zur Löschung

unberechtigter Negativbewertungen trotz wiederholter Anfragen wochen- oder sogar monatelang nicht bearbeitet hat. Obwohl Google diese Anträge letztendlich mit erheblicher Verzögerung behandelt hat, ist dies für viele Unternehmen inakzeptabel. Je länger eine negative Google-Bewertung im Internet sichtbar ist, desto länger kann sie ihren Ruf schädigen. An dieser Stelle hat das LG Köln (Beschluss vom 18.08.2020, Az. 28 O 279/20) Abhilfe geschaffen.


Über die Entscheidung des LG Köln: Das Landgericht Köln hat in einem Eilverfahren (einstweilige Verfügung) gegen Google entschieden, dass Google Löschanträge zeitnah bearbeiten muss. Das LG Köln hat festgestellt, dass ein Zeitraum von etwas über zwei Wochen für die Bearbeitung als zu lang angesehen wird. Google hatte versucht, die Verzögerungen mit der Corona-Pandemie zu begründen, doch das LG Köln ließ dies nicht gelten.


Erhalten Sie negative Google-Bewertungen? Lassen Sie sie löschen! Falls Sie auch von unberechtigten Negativbewertungen auf Google betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese so schnell wie möglich zu entfernen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google-Bewertungen sind wir mit allen Argumentationen und Tricks vertraut, um eine Erfolgsquote von bis zu 90 % bei der Löschung solcher Bewertungen zu erzielen.

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